Tipps für Ihren Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn
Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und
durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden;
über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Alle weiteren Einzelheiten finden Sie in der FAQ-Liste. Nutzen Sie unseren Vorab-Check – er gibt Ihnen erste Hinweise darauf, ob Sie einen Prämiengutschein erhalten können.
Der Prämiengutschein wird Ihnen – bei Erfüllen aller Fördervoraussetzungen – nach einem Beratungsgespräch in einer am Programm teilnehmenden Beratungsstelle ausgehändigt.
Bitte beachten Sie: Der Prämiengutschein kann nur für Weiterbildungen eingesetzt werden, deren Veranstaltungsgebühr maximal 1.000 Euro beträgt (inkl. MwSt.).
Weiterbildungsanbieter sind nicht verpflichtet Prämiengutscheine anzunehmen – informieren Sie sich vor einer möglichen Anmeldung, ob "Ihr" Weiterbildungsanbieter Prämiengutscheine aus dem Programm Bildungsprämie annimmt.
Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen dann lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung. So zahlen Sie nur die Hälfte der Veranstaltungsgebühren.
Sie können alle zwei Kalenderjahre einen Prämiengutschein erhalten.